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Geschoss (Architektur)
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Ein Geschoss (in Ăsterreich GeschoĂcite-ref-1[1]), auch Etage, Stockwerk und Stock, ist die Gesamtheit aller RĂ€ume in einem GebĂ€ude, die auf einer Zugangsebene liegen und horizontal verbunden sind. Es ist möglich, dass ein Geschoss Höhenunterschiede aufweist. Entscheidend ist aber die horizontale Zusammengehörigkeit der RĂ€ume. Der Begriff wird heute unabhĂ€ngig von der Art der GebĂ€udekonstruktion verwendet.
Anzahl und FlÀche der Geschosse sowie die Geschosshöhe haben Einfluss auf die Nutzbarkeit von GebÀuden.
Contents
âą Wortherkunft
âą Geschossigkeit
âą Erdgeschoss (EG)
âą Nummerierung
âą Trivia
âą Sockelgeschoss
âą Tiefparterre
âą Hochparterre
âą Zwischengeschoss
âą Split-Level
âą Attikageschoss
âą Staffelgeschoss
âą Regelgeschoss
âą Vollgeschoss
âą Siehe auch
âą Weblinks
âą Einzelnachweise
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Wortherkunft
UrsprĂŒnglich leiten sich die Bezeichnungen Geschoss und Stockwerk von unterschiedlichen Arten der Holzbauweise ab. Bei GebĂ€uden mit einem ĂŒber die gesamte Höhe des GebĂ€udes durchgehenden StĂ€nderwerk (StĂ€nderbauweise) wurden Geschosse dadurch gebildet, dass in das StĂ€nderwerk Quer- oder Deckenbalken eingeschossen (also eingezogen) wurden. Darin unterscheidet es sich auch ursprĂŒnglich von einem Stockwerk oder Stock, das jeweils in sich abgezimmert (ausgesteift) ist und eine eigene Konstruktionseinheit bildet (Stockwerkbauweise). Es gibt somit keine durchgehenden StĂ€nder, wodurch die oberen Stockwerke ĂŒber die unteren auskragen können. Der Name stammt aus dem Fachwerkbau und setzt sich aus den Worten Stock fĂŒr Wurzelstock, Stab, Pfahl und Werk fĂŒr verarbeiten zusammen, Stockwerk also etwa im Sinne von Balkenwerk.cite-ref-2[2] In diesem konstruktiven Sinne wird der Begriff in der Baugeschichtsforschung weiterhin verwendet.
Im Bauwesen hingegen wird heute nur noch von Geschossen gesprochen. Das Wort Stockwerk ist kein Fachterminus. Ein Grund dafĂŒr ist sicherlich der immer geringere Anteil von GebĂ€uden in traditioneller Fachwerkbauweise. Bei reinen FachwerkhĂ€usern ist die Anzahl der Stockwerke zumeist gleich der Geschosse im heutigen Sinne. Bei GebĂ€uden mit einem steinernen Erdgeschoss und aufgesetzten (hölzernen) Stockwerken gibt es hingegen Unterschiede. Benutzt man den Begriff Stockwerk generell fĂŒr alle GebĂ€ude, kann dies zu einer missverstĂ€ndlichen Aussage fĂŒhren.
Die Verwendung des Wortes Etage (von französisch: Ă©tage = Rang, Stand, aus dem mittellateinischen stagium = Standort von: stare = stehen) als Synonym fĂŒr Geschoss kann zu Ă€hnlichen Schwierigkeiten fĂŒhren. Im französischen Sprachraum ist mit der ersten Etage (premier Ă©tage) das erste Obergeschoss gemeint.
Geschossigkeit
Man spricht in der Architektur allgemein von eingeschossigen GebĂ€uden, wenn alle nutzbaren RĂ€ume im Erdgeschoss liegen. Zu den Haustypen, fĂŒr die eine eingeschossige Bauweise charakteristisch ist, zĂ€hlen beispielsweise Bungalows, Baracken oder traditionelle britische Cottages. Nach dem Wortgebrauch im Baurecht verfĂŒgen eingeschossige GebĂ€ude lediglich ĂŒber ein Vollgeschoss, zu dem dann beispielsweise noch ein ausgebautes Dachgeschoss hinzukommen kann (sofern dieses nicht die AusmaĂe eines Vollgeschosses erreicht). Mehrgeschossige GebĂ€ude haben eine beliebige Anzahl von Geschossen, die ĂŒbereinander geschichtet sind. Sie werden entsprechend der Anzahl ihrer Vollgeschosse benannt, zum Beispiel dreigeschossiges GebĂ€ude. Die einzelnen Obergeschosse sind ĂŒber vertikale ErschlieĂungswege wie Treppen oder AufzĂŒge zugĂ€nglich.
Geschossbezeichnungen
Als Normalgeschoss bezeichnet man alle Geschosse, deren GrundflĂ€che der GebĂ€udegrundflĂ€che entspricht. Die Geschosszahl, die in BebauungsplĂ€nen vorgegeben sein kann, berĂŒcksichtigt nur die sogenannten Normalgeschosse (Erd- und Obergeschosse).
Es gibt eine Vielzahl von Geschossbezeichnungen, der Name richtet sich zumeist nach der Position des Geschosses im GebÀude. Im Folgenden werden die verschiedenen Bezeichnungen erlÀutert.
Erdgeschoss (EG)
Das Erdgeschoss oder Parterre (so die Bezeichnung in der Schweiz und im FĂŒrstentum Liechtenstein) und veraltet Rez-de-ChaussĂ©ecite-ref-3[3] ist das zu ebener Erde liegende Geschoss eines GebĂ€udes. Erdgeschosse liegen nicht zwangslĂ€ufig exakt auf dem Höhenniveau des umliegenden GelĂ€ndes und sind nicht immer identisch mit der Nullebene. Oft fĂŒhren einige Stufen hinauf, seltener auch hinunter auf das FuĂbodenniveau des Erdgeschosses. Normalerweise erfolgt die ErschlieĂung eines GebĂ€udes ĂŒber das Erdgeschoss, hier ist der Hauseingang mit dem Zugang zum Treppenhaus und gegebenenfalls zum Personenaufzug. Auch die Fluchtwege innerhalb eines GebĂ€udes enden ĂŒblicherweise im Erdgeschoss. Bei WohnhĂ€usern mit eigenem Garten kann eine Terrasse an das Erdgeschoss anschlieĂen.
Bei mehrgeschossigen GebÀuden unterscheidet sich das Erdgeschoss in Nutzung, Grundriss, Geschosshöhe und Fassadengestaltung oft grundlegend von den Obergeschossen. Die Architektur der Fassade stellt diesen Unterschied meist deutlich heraus. In der zeitgenössischen Architektur sind es vor allem GebÀude mit einer vertikalen Nutzungsmischung (GeschÀfte im Erdgeschoss, Wohnen in den Obergeschossen), die diesen Kontrast aufweisen.
Ist im Haus ein unterhalb der StraĂenebene liegendes Souterrain (Tiefparterre) vorhanden, liegt das Erdgeschoss entsprechend einige Treppenstufen (etwa ein halbes Geschoss) ĂŒber der StraĂenebene und wird dann auch als Hochparterre bezeichnet. In Deutschland beurteilte ein Amtsgericht, dass ein Stockwerk dann als Hochparterre gilt, wenn die Unterkante des Fensters wenigstens 1,94 m vom Boden entfernt ist.cite-ref-4[4] Besonders bei einer Hanglage des Hauses kann der Höhenunterschied vom Hochparterre zum Umgebungsterrain deutlich hervortreten.
Kellergeschoss (KG)
Unterhalb des Erdgeschosses befinden sich die Kellergeschosse, auch Untergeschosse (UG) oder Tiefgeschosse genannt. Sie liegen in der Regel unter der umgebenden GelĂ€ndeoberflĂ€che. Ein Kellergeschoss, das nur zum Teil unter der GelĂ€ndeoberflĂ€che liegt und ĂŒber natĂŒrliche Belichtung verfĂŒgt, nennt man auch Souterrain oder Tiefparterre.
Unterschiede zwischen den Begriffen ergeben sich aus der Nutzung. Keller dienen nicht als Wohnraum, sondern untergeordneten Zwecken und sind entsprechend einfach ausgebildet. Bei anderer Nutzung und entsprechendem Ausbau (beispielsweise als VerkaufsflÀche in einem Warenhaus) findet der Begriff Untergeschoss Anwendung. Der Begriff Tiefgeschoss wird vor allem bei Tiefgaragen verwendet. Bei mehreren Untergeschossen zÀhlt man vom Erdgeschoss in die Tiefe.
Obergeschoss (OG)
Als Obergeschoss oder Stock bezeichnet man alle Geschosse ĂŒber dem Erdgeschoss und unter dem Dachgeschoss. Bei mehr als einem Obergeschoss nummeriert man die Geschosse. Die Form der Nummerierung von Geschossen unterscheidet sich von Region zu Region.
Das erste Obergeschoss war im historischen Wohnhausbau meist das mit der gröĂten Raumhöhe und der prĂ€chtigsten Ausstattung, daher die Bezeichnungen âPiano nobileâ (italien., v. a. im 17. Jahrhundert) oder âBeletageâ (franz., v. a. im 18./19. Jahrhundert).
Dachgeschoss (DG)
Als Dachgeschoss bezeichnet man genutzte Geschosse, die direkt unterm bzw. im Dach liegen. Ungenutzte Bereiche bezeichnet man als Dachboden. Der Bereich ĂŒber dem genutzten Dachgeschoss ist der Spitzboden. Im Mansarddach wird das ausgebaute Unterdach als Mansarde bezeichnet.
Aufgrund der Dachneigung und ggf. aufgrund von Abseiten haben Dachgeschosse eine kleinere nutzbare GrundflĂ€che als die darunterliegenden Geschosse. Durch den Einbau von Dachgauben, ZwerchhĂ€usern und anderen Dachaufbauten kann der nutzbare Innenraum wieder vergröĂert werden. Davon abhĂ€ngig können Dachgeschosse baurechtlich eventuell als Vollgeschosse eingeordnet werden.cite-ref-5[5] Auch fĂŒr Dachgeschosse gilt die von unten nach oben fortlaufende numerische ZĂ€hlung, wenn mehrere ĂŒbereinander liegen.
Nummerierung
FĂŒr die Nummerierung der Stockwerke, beispielsweise in AufzĂŒgen, gibt es im Wesentlichen drei verschiedene Systeme:
âą Das Erdgeschoss hat die Nummer 0. Das Geschoss Nummer 1 ist also das erste Obergeschoss, â1 das erste Untergeschoss. Dies ist die ĂŒbliche Nummerierung in den meisten europĂ€ischen LĂ€ndern. Auf der Erdgeschoss-Taste im Aufzug kann anstelle der Ziffer 0 auch eine AbkĂŒrzung fĂŒr âErdgeschossâ in der jeweiligen Landessprache vorhanden sein (siehe Tabelle).
âą Das Erdgeschoss hat die Nummer 1. Dies ist beispielsweise in Nordamerika ĂŒblich (Erdgeschoss = first floor im amerikanischen Englisch). Das erste Obergeschoss trĂ€gt damit bereits die Nummer 2. Die Nummer 0 fĂŒr das erste Untergeschoss kann vorhanden sein, aber auch ĂŒbersprungen werden, wodurch die Nummerierung der Untergeschosse mit â1 oder einer entsprechenden AbkĂŒrzung beginnt.
⹠Das unterste Geschoss hat die Nummer 1. In diesem Falle ist die Nummer des Erdgeschosses von der Anzahl der Untergeschosse abhÀngig. Diese Nummerierung wird beispielsweise bei den meisten GebÀuden der RPTU am Standort Kaiserslautern angewendet: Das Untergeschoss trÀgt hier die Nummer 1, womit Etage 2 das Erdgeschoss bezeichnet. Auch viele GebÀude von Siemens nutzen diese Nummerierung: Da hier in der Regel zwei Kellergeschosse vorhanden sind, trÀgt das Erdgeschoss sogar die Nummer 3.
| Geschoss | Europa (ĂŒberwiegend) | Nordamerika | Norwegen [ 6 ] und Osteuropa | China / Japan | RPTU , Standort Kaiserslautern; tw. Japan |
|---|---|---|---|---|---|
| Dachgeschoss | D/DG (Dachgeschoss), R (Roof) | R (Roof), PH ( Penthouse ) | | | |
| 4. Obergeschoss | 4 | 5 | 5 | 5 oder 6 | 6 |
| 3. Obergeschoss | 3 | 4 | 4 | 4 oder 5 | 5 |
| 2. Obergeschoss | 2 | 3 | 3 | 3 | 4 |
| 1. Obergeschoss | 1 | 2 | 2 | 2 | 3 |
| Erdgeschoss | 0, E/EG (Erdgeschoss), G ( Ground floor ) oder RC ( Rez-de-Chaussée ) | 1, L ( Lobby ), G ( Ground ); in frankophonen Teilen Kanadas auch RC ( Rez-de-Chaussée ) | 1 | 1 | 2 |
| Halbgeschoss zwischen Erdgeschoss und 1. Untergeschoss ( Souterrain ) | LG ( Lower Ground floor ) | LL ( Lower Lobby ), selten 0 | 0 | G | |
| 1. Untergeschoss | â1, U/UG (Untergeschoss), K/KG (Keller(geschoss)), B ( Basement ) oder B1 | B1 oder â1 | â1 | B1 | 1 |
| 2. Untergeschoss | â2, TK (Tiefkeller) oder B2 | B2 oder â2 | â2 | B2 | 0 oder B1 |
| 3. Untergeschoss | â3 oder B3 | B3 oder â3 | â3 | B3 | B2 |
Trivia
Weltweit ist in vielen HochhĂ€usern kein 13. Stockwerk vorhanden, da die 13 als UnglĂŒckszahl gilt und viele Menschen Angst vor der Zahl 13 haben (Triskaidekaphobie). Die Nummer 13 wird entweder (wie im Bild) ausgelassen oder durch z. B. 12A (seltener auch 12œ) ersetzt.
Ăhnliches gilt in China bzw. in mehreren fernöstlichen LĂ€ndern fĂŒr die Zahl 4 sowie alle Zahlen, die die Ziffer 4 enthalten. Hintergrund ist, dass die Aussprache der Wörter âvierâ und âTodâ in mehreren dort verbreiteten Sprachen sehr Ă€hnlich ist, was auf die Bevölkerung Ă€hnlichen Aberglauben auslöst wie die 13 in westlichen Kulturen. Man spricht hier auch von Tetraphobie.
FĂŒr Halbgeschosse (Zwischengeschosse) gibt es verschiedene Bezeichnungen. Beispielsweise kann ein Zwischengeschoss zwischen dem 2. und 3. Obergeschoss als 2A oder auch 2M (wie Mezzanin) bezeichnet werden. Vereinzelt anzutreffen ist die Bezeichnung als 2.5 oder 2œ. Gibt es ein Halbgeschoss ĂŒber oder unter dem Erdgeschoss, so werden diese beiden Geschosse in den USA oft als LL (Lower Lobby) und UL (Upper Lobby) bezeichnet. Dies ist auch bei Vollgeschossen ĂŒblich, wenn beide Stockwerke ĂŒber EingĂ€nge verfĂŒgen.
Bei GebĂ€uden mit zwei EingĂ€ngen in verschiedenen Stockwerken können beide Stockwerke als Erdgeschosse bezeichnet werden. Ein Beispiel ist die Europa Galerie in SaarbrĂŒcken, wo ein Zugang von der StraĂe aus ĂŒber E1, vom SaarbrĂŒcken Hbf ĂŒber E2 möglich ist. Auch mehrere Einkaufszentren in Hamburg verwenden die Geschossbezeichnungen E1 und E2. Anstelle dieser Nummerierung können die Stockwerke jedoch auch ganz konventionell nummeriert werden; einer der EingĂ€nge befindet sich dann etwa im Untergeschoss. Seltener ist die Variante, eine der beiden Zugangsebenen als 0 und die andere als E (oder EG) zu bezeichnen.
Weitere Bezeichnungen
Sockelgeschoss
Als Sockelgeschoss bezeichnet man ein Geschoss, das den Sockel eines GebĂ€udes bildet. Sockelgeschosse haben vor allem eine Ă€sthetische Funktion, sie bilden fĂŒr den Baukörper als Ganzes eine Basis, deren tragender Charakter durch eine vergleichsweise massivere Bauweise betont wird. Der festere Charakter des Sockelgeschosses wurde in historischen Fassaden hĂ€ufig durch eine Rustizierung oder eine Dossierung (Böschung) gestalterisch ausgedrĂŒckt.
Wenn das Sockelgeschoss eine breitere GrundflĂ€che einnimmt als der Hauptteil des GebĂ€udes, entsteht darĂŒber eine umlaufende Terrasse. Beispiele fĂŒr diese Bauweise finden sich beim barocken Schloss Solitude in Stuttgart (1763â1769) oder bei der Galerie der Gegenwart in Hamburg (1995).
Tiefparterre
Das Tiefparterre (auch Souterraingeschoss) ist ein Erdgeschoss, das halb unter der Erde steckt und dennoch von seiner Ausstattung her zum Wohnen oder zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen gedacht ist.
Hochparterre
Oberhalb eines halb unter die Erde reichendes Tiefparterres liegt das Hochparterre; es ist ein Erdgeschoss, das gut sichtbar auf Augenhöhe liegt und ĂŒber die âhalbe Treppeâ zu erreichen ist. Oft wird der Zugang ĂŒber eine Freitreppe gebildet.cite-ref-7[7]
2008 entschied ein Berliner Gericht fĂŒr eine Wohnung, bei der die Unterkante der Fenster 1,94 Meter ĂŒber dem Erdboden lag, dass diese als Hochparterre und damit nicht als Erdgeschosswohnung anzusehen sei.cite-ref-8[8]
Zwischengeschoss
Innerhalb eines Geschosses zusĂ€tzlich eingefĂŒgte Raumebenen werden als Zwischengeschoss oder Entresol bezeichnet, sofern sie nur einen Teil deren GrundflĂ€che ausmachen. (Beispielsweise ein hohes Geschoss, mit Zwischengeschoss in angrenzenden NebenrĂ€umlichkeiten oder in Altbauten teilweise eingezogene Zwischengeschosse. Ein einzelner Saal kann dagegen mehrere Geschosse hoch sein.) Auch die Begriffe Mezzanin und Halbstock bezeichnen ein Zwischengeschoss, wobei hier die geringere Höhe im Vergleich zu den Normalgeschossen ausschlaggebend fĂŒr die Zuordnung ist.
Split-Level
Bei der Split-Level-Bauweise sind jeweils um ein halbes Geschoss versetzte, gegenĂŒberliegende Ebenen ĂŒber Treppen verbunden. In den Vereinigten Staaten sind bei GrundstĂŒcken in Hanglage Split-Level-WohnhĂ€user weit verbreitet, in denen die hangseitige HaushĂ€lfte auf halber Höhe zwischen Erd- und Obergeschoss angelegt ist. Die Bauweise eignet sich auch fĂŒr den Geschosswohnungsbau.cite-ref-9[9]
Attikageschoss
Staffelgeschoss
Der Begriff Staffelgeschoss bezeichnet Geschosse, die gegenĂŒber den darunterliegenden Geschossen zurĂŒckspringen und eine kleinere GrundflĂ€che aufweisen. Es wird aus gestalterischen GrĂŒnden verwendet oder um eine optische Aufweitung des StraĂenraums nach oben zu erreichen. Teilweise werden mehrfach gestaffelte RĂŒcksprĂŒnge benutzt, um den Effekt zu verstĂ€rken. GebĂ€ude mit Staffelgeschossen haben meist FlachdĂ€cher, so dass der RĂŒcksprung als Terrasse genutzt werden kann. Bei groĂen Terrassen werden die als Wohnung genutzten Staffelgeschosse mit umlaufender Terrasse als Penthouse/Attikawohnung (in der Schweiz) bezeichnet.
Regelgeschoss
Als Regelgeschoss wird im Baubereich ein Obergeschoss mit einer wiederkehrenden gleichen Aufteilung bezeichnet. Bei einem mehrstöckigen Mietshaus, BĂŒrohaus oder Hotel sind das Erdgeschoss (der Eingang und evtl. eine Rezeption) und der Keller meistens Sondergeschosse, wĂ€hrend die ĂŒbrigen Etagen Regelgeschosse sind.
Vollgeschoss
Als Vollgeschoss definieren die Bauordnungen der deutschen BundeslĂ€nder diejenigen Geschosse, deren Decke im Mittel wenigstens 1,20 m bis 1,60 m höher liegt als die GelĂ€ndeoberflĂ€che und die in der Regel ĂŒber mindestens 3/4 ihrer GrundflĂ€che (bei geneigten DĂ€chern) oder 2/3 ihrer GrundflĂ€che bei Staffelgeschossen eine Raumhöhe von 2,30 m haben (Beispiel NRW). Im Dachgeschoss ist teilweise die Höhe von der Oberkante des fertigen FuĂbodens bis zur Schnittkante mit der Dach(auĂen)haut relevant zur Ermittlung der Geschosshöhe. Die genauen Definition der einzelnen Landesbauordnungen weichen voneinander ab.
âą Beispiel: Bayerische Bauordnung (BayBO 1998), Art. 2 (5): Vollgeschosse sind Geschosse, die vollstĂ€ndig ĂŒber der natĂŒrlichen oder festgelegten GelĂ€ndeoberflĂ€che liegen und ĂŒber mindestens zwei Drittel ihrer GrundflĂ€che eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Als Vollgeschosse gelten Kellergeschosse, deren Deckenunterkante im Mittel mindestens 1,20 m höher liegt als die natĂŒrliche oder festgelegte GelĂ€ndeoberflĂ€che. Anmerkung: In der aktuellen Bayerischen Bauordnung (BayBO in der Fassung von 2007; inzwischen mehrfach geĂ€ndert) ist der Begriff Vollgeschoss entfallen, die bisherige Definition gilt jedoch weiter (Art. 83 Abs. 7 BayBO 2007).
⹠Beispiel: Hamburgische Bauordnung (HBauO), § 2 (6):
1. Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,40 m ĂŒber die GelĂ€ndeoberflĂ€che hinausragen; im Ăbrigen sind sie Kellergeschosse.
2. Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m ĂŒber die GelĂ€ndeoberflĂ€che hinausragt und die eine lichte Höhe von mindestens 2,3 m haben.
3. Das oberste Geschoss und Geschosse im Dachraum sind Vollgeschosse, wenn sie diese Höhe ĂŒber mindestens zwei Drittel der GeschossflĂ€che des darunter liegenden Geschosses haben.
⹠Beispiel: Landesbauordnung NRW (BauO NW), § 2 (5 + 6) in der Fassung vom 21. Juli 2018:
1. Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,60 m ĂŒber die GelĂ€ndeoberflĂ€che hinausragen, im Ăbrigen sind sie Kellergeschosse. HohlrĂ€ume zwischen der obersten Decke und der Bedachung, in denen AufenthaltsrĂ€ume nicht möglich sind, sind keine Geschosse.
2. Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte Höhe ĂŒber mehr als drei Viertel der GrundflĂ€che des darunterliegenden Geschosses hat.
⹠Beispiel: NiedersÀchsische Bauordnung (NBauO) vom 3. April 2012, § 2 Begriffe (7):cite-ref-10[10]
1. Vollgeschoss ist ein oberirdisches Geschoss, das ĂŒber mindestens der HĂ€lfte seiner GrundflĂ€che eine lichte Höhe von 2,20 m oder mehr hat.
2. Ein oberstes Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte lichte Höhe ĂŒber mehr als zwei Dritteln der GrundflĂ€che des darunter liegenden Geschosses hat.
3. Zwischendecken oder Zwischenböden, die unbegehbare HohlrĂ€ume von einem Geschoss abtrennen, bleiben bei Anwendung der SĂ€tze 1 und 2 unberĂŒcksichtigt.
4. HohlrÀume zwischen der obersten Decke und der Dachhaut, in denen AufenthaltsrÀume wegen der erforderlichen lichten Höhe nicht möglich sind, gelten nicht als oberste Geschosse.
In Gebieten, in denen ein wirksamer Bebauungsplan vorliegt, gilt möglicherweise die Fassung der Landesbauordnung zum Zeitpunkt der Festsetzung des Bebauungsplans. In Baden-WĂŒrttemberg und im Saarland haben die Verwaltungsgerichte entsprechend geurteilt. Dies hat zur Folge, dass in diesen FĂ€llen die Berechnungsgrundlage fĂŒr Vollgeschosse teilweise nach historischen Berechnungsvorschriften erfolgt.
Geschossbezeichnung in der Postanschrift
In Deutschland ist gemÀà DIN 5008 das Stockwerk bei der Postanschrift nach einem Leerzeichen, zwei SchrĂ€gstrichen und einem weiteren Leerzeichen hinter der Hausnummer anzugeben. Beispiel: BahnhofstraĂe 4 // 3. Stock.cite-ref-11[11]
In den USA wird das Geschoss in der Postanschrift nach Multiplikation mit dem Faktor 100 nach dem Wort âSuiteâ angegeben; z. B. bedeutet âSuite 2900â eine Wohnung im 29. Geschoss, bzw. nach mitteleuropĂ€ischer ZĂ€hlweise im 28. Obergeschoss, da in den USA die GeschosszĂ€hlung mit dem Erdgeschoss beginnt.
Siehe auch
Weblinks
Commons
: Geschoss
â Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Geschoss
â BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Ăbersetzungen
Einzelnachweise
cite-note-11. â Ăsterreichisches Wörterbuch, 43. aktualisierte Auflage (2018), S. 285.
cite-note-22. â Heinz Ellenberg: Bauernhaus und Landschaft â in ökologischer und historischer Sicht. Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart 1990, ISBN 3-8001-3087-4, S. 42, 573.
cite-note-33. â Duden | Rez-de-ChaussĂ©e | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Synonyme, Herkunft. Abgerufen am 16. Oktober 2017.
cite-note-44. â Der Artikel Erdgeschoss oder Hochparterre: Der Unterschied. In: www.berlinonline.de. 11. November 2010, abgerufen am 13. August 2016. verweist auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Berlin (Aktenzeichen: 18 C 230/08).
cite-note-55. â Vorschlag Vollgeschoss-Definition fĂŒr die BauNVO. Abgerufen am 26. Januar 2022.
cite-note-61. Arne Gunnarsjaa: etasje. In: Store norske leksikon. 21. Januar 2023 (snl.no [abgerufen am 27. Januar 2023]).
cite-note-77. â Otto Lueger: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7. Stuttgart / Leipzig 1909, S. 44: Parterre. (Abschrift)
cite-note-88. â Erdgeschoss oder Hochparterre: Der Unterschied. In: berlin.de (im Internet Archive). 12. Mai 2021, archiviert vom Original (nicht mehr online verfĂŒgbar) am 12. Mai 2021; abgerufen am 23. August 2024.
cite-note-99. â Ernst Neufert, Johannes Kister: Bauentwurfslehre. 39., ĂŒberarbeitete und aktualisierte Auflage, Vieweg + Teubner, Wiesbaden 2009, ISBN 978-3-8348-0732-8, S. 152.
cite-note-1010. â VORIS § 2 NBauO | Landesnorm Niedersachsen | - Begriffe | NiedersĂ€chsische Bauordnung (NBauO) vom 3. April 2012 | gĂŒltig ab: 01.11.2012. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfĂŒgbar) am 16. Oktober 2017; abgerufen am 16. Oktober 2017.
cite-note-1212. â Die nachstehende Seite ist nicht mehr abrufbar, festgestellt im Dezember 2024. (Suche in Webarchiven.) @1@2Vorlage:Toter Link/www.wkk.or.at ĂNORM A 1080, S. 39, Punkt 5.1.3@1@2Vorlage:Toter Link/www.wkk.or.at (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven) (PDF)